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Rahmenbedingungen

Aufnahme­kriterien + Anmeldung

Es werden vorrangig nur Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder Personensorgeberechtigten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Hünfeld (und Stadtteilen) haben, aufgenommen.

Die Aufnahme erfolgt abhängig vom Alter der Kinder. Vorrangig werden Kinder aufgenommen, deren Eltern Vereinsmitglieder sind und bereits Kinder in der Villa Kunterbunt betreuen ließen. Bei Aufnahme des Kindes ist die Mitgliedschaft eines Elternteils im Verein Voraussetzung.

Sollten während des Jahres noch Plätze frei sein, können auch Kinder aus anderen Städten bzw. Gemeinden, bei Zustimmung und einem Kostenausgleich der Wohnortkommune, aufgenommen werden.

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten unserer Einrichtung, kann es zu einem Auswahlverfahren der Vergabe der Nachmittagsplätze unter folgenden Kriterien kommen:

  1. Die Erziehungsberechtigten gehen einer Berufstätigkeit nach, oder befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.
  2. Erzieherische Gründe die durch einen Nachweis des Sozialen Dienstes (Jugendamt) belegt und begründet werden müssen.
  3. Spezieller Förderbedarf der ebenfalls durch einen Nachweis des Sozialen Dienstes (Jugendamt) belegt und begründet werden muss.

Über die Anwendung dieser Bestimmung entscheidet der Träger der Einrichtung.

Anmeldung

Zur Anmeldung eines Kindes muss der Leitung ein von den Personensorgeberechtigten unterschriebener Voranmeldebogen vorliegen.

Dieser ist in der Einrichtung erhältlich und dient der unverbindlichen Anmeldung.